Im Korruptionsprozess um den ehemaligen Vizekanzler Österreichs und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist ein Urteil gefallen. Er wurde wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Mitangeklagter erhielt ein Jahr auf Bewährung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage warf den Rechtspopulisten vor, einem befreundeten Eigentümer einer Privatklinik zu einer vorteilhaften Gesetzesänderung verholfen zu haben. Im Gegenzug sollen Spenden an die FPÖ geflossen seien, deren Vorsitzender Strache mal war. Strache war wegen Bestechlichkeit angeklagt, der befreundete Eigentümer der Privatklinik wurde wegen Bestechung angeklagt.
Beide haben die Korruptionsvorwürfe abgestritten. Vor Gericht sagte Strache aus, dass er sich nicht wegen des Gelds für dieses Thema einsetzte, sondern weil er als ungerecht empfand, dass der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds des Staates die Zusammenarbeit mit der Schönheitsklinik verweigerte. Die Klinik bekam dann 2018 den Zugang zu dem Fond, als Strache Vizekanzler war.
Die FPÖ regierte bis Mitte 2019 mit der konservativen ÖVP. Mit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos im Mai 2019 zerbrach die Regierung. In dem Video, wo Strache und ein Ex-Parteikollege heimlich gefilmt wurden, sprach er über fragwürdige Methoden der Parteienfinanzierung und der politischen Einflussnahme.
Quelle: Sueddeutsche.de