Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichen Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag (19.08.) mitteilte.
„Die lebenslange Gesamtfreiheitstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.“ Auch die Urteile gegen die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G. seien rechtskräftig.
Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmen sowie eine Polizistin. Im Jahr 2011 haben sich Mundlos und Böhnhardt das Leben genommen, um der drohenden Festnahme zu entkommen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschicke ein Bekennervideo und stellte sich.
Das gerichtliche Verfahren um die Morde und die Anschläge der NSU endete nach fünf Jahren im Juli 2018. Es gab über 400 Verhandlungstage. Das Oberlandesgericht München verurteilte Zschäpe zu lebenslanger Haft, auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.
Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahre Haft verurteilt. Holger G. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Das schriftliche Urteil liegt seit April 2020 vor.
Quelle: zdf.de