Das bundesweit erste Strafurteil wegen „Cum-Ex“-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch (28.07.) verwarf die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem haben die Richter in Karlsruhe bestätigt, das von der in den Skandal verwickelten Bank M.M Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist.
Mit Cum-Ex-Deals hatten sich Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre Milliarden von Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten.
Mit dem Urteil des BGH steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Im März des letzten Jahres hatte das Landgericht Bonn im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess zwei britische Aktienhändler wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungstrafen verurteilt und die Einziehung von Millionenbeiträgen angeordnet. Die Angeklagten und die Warburg Bank hatten dagegen Revision eingelegt und sind damit zum BGH gegangen, was nun erfolglos blieb.
Quelle: zdf.de