Im Missbrauchskomplex von Münster muss der 28-jährige Hauptangeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen nach einem Gerichtsurteil für 14 Jahren ins Gefängnis. Für die Zeit nach der Haft ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendenden Prozess mit vier weiteren Angeklagten.

Für die anderen Männer laufen die Haftstrafen zwischen 10 und 12 Jahren. Auch für diese Männer, im Alter von 31 und 43 Jahren, ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte man weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Hauptbeschuldigte aus Münster soll gemeinsam mit anderen Männern teilweise über Tage hinweg Kinder, darunter auch den Sohn seiner Lebensgefährtin, in einer Gartenlaube schwer sexuell missbraucht haben. Die Männer sollen ihre Opfer bei den Taten mit KO-Tropfen gefügig gemacht haben. Die Taten soll der 28-Jährige gefilmt oder fotografiert haben und sie dann im Darknet verbreitet haben.

Wegen Beihilfe wurde die 46-jährige Mutter des IT-Technikers zu 5 Jahren Haft verurteilt. Sie soll ihre Gartenlaube für Missbrauchstaten zur Verfügung gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte hier auf sechs Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: zdf.de