Ein Gericht in Moskau hat mehrere Gruppen des inhaftieren Kremlkritikers Alexej Nawalny verbieten lassen. Damit folge es am Mittwoch (09.06.) dem Antrag der Staatsanwaltschaft, seine Stiftung für Bekämpfung von Korruption sowie sein landesweites Netzwerk aus Regionalbüros als „extremistisch“ einzustufen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft destabilisiere die Bewegung des inhaftierten Oppositionspolitikers „die gesellschaftlich-politische Lage im Land“. Sie rufe zu „extremistischen Aktivitäten, zu Massenunruhen – auch mit Versuchen, Minderjährige in gesetzeswidrige Handlungen zu verwickeln.“ Mit der Einstufung als extremistisch gehen für Nawalnys Strukturen laut eigener Darstellung unter anderem Kontosperrungen, Arbeitsverbote und versigelte Büroräume einher.
Die Unterstützer von Nawalny hatten das Verfahren als politisch motiviert kritisiert. Im Zusammenhang mit einem neu erlassenen Gesetz dürfen sie nun unter anderem bei der Parlamentswahl im Herbst nicht mehr antreten dürfen.
Schon vor einigen Wochen wurde ein vorläufiges Berufsverbot gegen die Regionalstäbe von Nawalny verhängt und die Tätigkeit seiner Anti-Korruptions-Stiftung massiv eingeschränkt worden. Laut Beobachtern reiht sich das Urteil in die jüngsten Maßnahmen der Behörden ein, die Opposition vor den für September geplanten Parlamentswahlen zu schwächen.
Quelle: zdf.de