Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich hat Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz und seinem Chef des Kabinetts Bernhard Bonelli aufgenommen. Sie sollen im Untersuchungsausschuss des „Ibiza-Skandals“ eine Falschaussage getätigt haben.
Grund für diese Ermittlungen sind die Vorgänge um die Bestellung des Aufsichtsrats und des Allgemeinvorstands der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Hier sollen die beiden den Untersuchungsausschuss falsch informiert haben, es gilt die Unschuldsvermutung. Die Basis der ganzen Sache war eine Anzeige der liberalen NEOS.
Es würde sich um ein Verfahren handeln, das wegen des geringen Strafmaßes vor einem Einzelrichter landen würde, sagte der konservative Politiker Kurz in einer ersten Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft kann jederzeit einen Strafantrag stellen. Kurz sagte, dass er nicht zurücktreten werde, sondern seine Sicht der Dinge schildern werde. Parteien wie die rechtspopulistische FPÖ, mit denen Kurz regiert hatte, fordern seinen sofortigen Rücktritt.
Im U-Ausschuss stehen Auskunftspersonen unter der Wahrheitspflicht. Nach Paragraf 288 des österreichischen Strafgesetzbuches kann der Zeuge bei einer Falschaussage bis zu drei Jahren Haft bekommen. Der Ibiza-U-Ausschuss beleuchtet den mutmaßlichen Postenschacher und den etwaigen Einfluss von Parteispenden auf politische Entscheidungen in der Regierungszeit von der konservativen ÖVP und der FPÖ, die zwischen 2017 und 2019 dauerte.
Quelle: ORF.at, n-tv.de