Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu einer Haftstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Kurz vorher hatte der 40-Jährige ein Teilgeständnis abgelegt. Er räumte die Verschaffung und Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien ein. Den Besitz von 300 Dateien, der ebenfalls angeklagt war, gestand er nicht. Daraufhin wurde der Prozess schon am ersten Tag beendet. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Metzelder sagte bei seiner Entlastung, dass er auf frei zugänglichen Internetseiten inkriminierte Bilder besorgt hatte und Screenshots davon gemacht hat. Er sagte auch, dass er seine Strafe akzeptiere und sich bei den Opfern sexueller Gewalt entschuldigte er sich. Er werde den Rest seines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen, sagte er weiter.
Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt des Prozesses bei der Verlesung der Anklage die Details. So soll Metzelder im Jahr 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahren alten Mädchen.
Der Fall wurde öffentlich, als Ermittler beim Metzelder im September 2019 bei einem Lehrgang abholten und in seinem Haus in Düsseldorf durchsucht haben. Der Ex-Fußball-Spieler schwieg öffentlich zu diesen Vorwürfen und gab zu Prozessbeginn eine kurze Erklärung ab. Er kündigte auch an seine Auszeichnungen zurückgeben werde.
Quelle: SPIEGEL.de