Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat viele Corona-Beschränkungen im Einzelhandel außer Kraft gesetzt. So gelte es ab sofort im gesamten Einzelhandel, dass es keine Kundenbegrenzungen mehr pro Quadratmeter mehr und auch das Erfordernis der Terminbuchung entfalle, teilte ein Sprecher des Gerichts in Münster am Montag (22.03.) mit. Die Beschränkungen würden in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, teilte das Gericht mit.
Das Oberverwaltungsgericht betonte, dass bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers. Das Land sei auch zulässig, schrittweise zu lockern. Das Land habe es deshalb grundsätzlich zu Geschäfte wie den Lebensmitteleinzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe vorläufig nur eine reduzierte Kundenzahl zugelassen werde.
Doch überschreite das Land NRW seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachen Bedingungen, also ohne Terminbuchungen, betrieben werden dürften, doch nicht Modegeschäfte oder Elektronikmärkte.
Grund für diese Entscheidung war eine Klage einer Media-Markt-Filiale in Münster. Der Senat wies doch in seiner Entscheidung auch ausdrücklich darauf hin, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte. Die von Media Markt geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuten unkontrollierten Anstieg der Neuinfektionen für Leben und Gesundheit vieler Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.
Quelle: n-tv.de