Bund und Länder sind sich einig: Der Lockdown wird verlängert. Bis zum 7. März wird dieser Lockdown noch gehen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwochabend (10.02.) mit.
Mit der Verlängerung des Lockdowns wird es aber auch einzelne Lockerungen geben, doch keine große Lockerungen. So dürfen die Friseure ab dem 1. März wieder öffnen. Sie dürfen unter der Einhaltung von Hygieneauflagen, wie Hygiene-Regeln, Reservierungen und medizinische Masken.
Bei den Schulen und Kitas entscheiden die Länder selbst, wann sie diese wieder öffnen werden. Diese sollen in einigen Bundesländern schrittweise wieder öffnen. Hier auch mit den entsprechenden Hygieneregeln, regelmäßiges Lüften in den Räumen und mehr Schnelltests. Mehrere Bundesländer, wie zum Beispiel Sachsen haben schon vor dem Treffen von Bund und Länder erklärt, dass sie nächste Woche Schulen und Kitas im eingeschränkten Betrieb wieder öffnen werden.
Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz für Deutschland unter 35 fallen, so will man weiter lockern. So soll der Einzelhandel wieder öffnen, Museen und Galerien und hygienisch notwendige körpernahe Dienstleistungen dürfen dann auch wieder aufmachen.
Doch es gelten auch weiterhin die Kontaktbeschränkungen wie, dass nur eine Person aus einem anderen Haushalt einen anderen Haushalt besuchen darf.
Quelle: zdf.de