ARD und ZDF können vor dem Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags einklagen, sollte die geplante Erhöhung des Beitrags im Dezember vom Landtag von Sachsen-Anhalt abgelehnt werden.
Die Richter in Karlsruhe könnten durch eine einstweilige Anordnung gewährleisten, dass der Rundfunkbeitrag wie geplant zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht wird, schreibt der Medienrechtler Bernd Holznagel in einem Gutachten.
Am Mittwoch bekräftigte die CDU in Sachsen-Anhalt, dass sie von den Ministerpräsidenten beschlossenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmen will. Begründet wurde dies von dem medienpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt, Kurze, damit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein „riesiger, schwerer Tanker“ geworden sei, der Ballast abwerfen müsse.
Quelle: Deutschlandfunk.de