Handytarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen des Kunden gerechnet werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Richter in Luxemburg.
Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen. Hintergrund ist ein Fall in Ungarn, doch auch in Deutschland werden ähnliche Tarife angeboten. Genau geht es um Tarife mit einem begrenzten Internet-Datenvolumen. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Datenverkehr verlangsamt oder blockiert. Der Datenverkehr bestimmter Dienste wie Video- oder Streaming-Apps werden aber nicht auf das Volumen berechnet und ist auch nicht von der Verlangsamung betroffen. Dies betrifft Dienste wie YouTube, WhatsApp oder Spotify.
Die Luxemburger Richter argumentieren nun, dass solche Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendung erhöht und der anderen Anwendung verringert werde.
Quelle: Tagesschau.de