Der Verfassungsgerichtshof im thüringischen Weimar hat eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Die Parteien in Thüringen müssen nicht mehr ihre Kandidatenlisten abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Die Entscheidung könnte eine Signalwirkung auf eine ähnliche Wirkung in Brandenburg entfalten, wo das Verfassungsgericht im August eine Entscheidung darüber fallen wird.
Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung. Der Landtag von Thüringen hatte die Quotierung der Landeslisten im letzten Jahr mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen beschlossen. Ziel dieses Gesetzes war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen.
In anderen Bundesändern fordern Politiker Paritätsregelungen. Als erstes Bundesland hatte vor Thüringen das Land Brandenburg im Januar 2019 ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. In beiden Fällen gab es von Anfang an verfassungsgerichtliche Bedenken.
Die AfD Thüringen argumentierte, dass durch die festgeschriebene Quotierung das Recht der Parteien beschränkt werden, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie für die Landtagswahlen aufstellen. In den Landesparlamenten in Deutschland sind teilt deutlich mehr Männer als Frauen vertreten.
Quelle: zdf.de