Bundesjustizminister Christine Lambrecht hat sich für ein Wahlrecht ab 16 Jahren ausgesprochen. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte sie: „Sehr viele junge Leute setzen sich heute intensiver mit der Frage auseinander, wie ihre Zukunft gestaltet werden soll, und sie wägen ab, wem sie vertrauen wollen. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung“.
Darum hält sie ein Wahlrecht mit 16 Jahren für angebracht. Über die Änderung des Wahlrechts entschiede aber das Parlament, daher werde sie als Ministerin keinen Entwurf einbringen. Eine Parlamentsinitiative würde sie aber unterstützen, heiß es in dem Bericht weiter. Mit einer Initiative der SPD-Fraktion rechnet Lambrecht demnach nicht. „Der Koalitionspartner würde nicht mitziehen, daher wäre ein Vorstoß jetzt nicht sonderlich glaubwürdig“, sagte sie.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, sagte der Zeitung, er halte die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 für „nicht schlüssig“. „Wenn man 16-Jährigen zutraut, eine politische Entscheidung zu treffen, muss man eigentlich auch die Geschäftsfähigkeit und die volle Strafmündigkeit mit 16 diskutieren“, sagte er. Lambrecht widersprach und sagte: „Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren. Und das Jugendstrafrecht sieht eine besondere Behandlung bis zum Alter von 21 Jahren vor, da spiel der Reifegrad der jungen Menschen eine Rolle. Die Verknüpfung von Wahlalter und Strafmündigkeit macht daher keinen Sinn und ist schräg.“
Auch Grünen-Chef Robert Habeck fordert, dass das Wahlrecht auf 16 Jahren bei der Bundestagswahl heruntergehen soll.
Quelle: zdf.de