Die ehemaligen Beschäftigten der Fluggesellschaft Air Berlin bekommen trotz der unwirksamen Kündigung keine Entschädigung. Wie der zuständige Insolvenzverwalter sagte, reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus.
Im Insolvenzverfahren werden zunächst für gewöhnlich andere Gläubiger bedient, darunter Banken, Finanzbehörden und die Bundesagentur für Arbeit. Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro bekommen, was man komplett zurück bezahlt hat.
Im Sommer 2017 meldete Air Berlin damals Insolvenz an, nachdem die Fluggesellschaft Etihad als Großaktionär den Geldhahn zugedreht. Zum Zeitpunkt der Insolvenz hatte Air Berlin rund 8.600 Mitarbeiter, darunter 3.500 Flugbegleiter und 1.200 Piloten. Ende 2017 wurde der Betrieb eingestellt. Das Bundesarbeitsgericht erklärte, dass wegen eines Formfehlers die Entlassungen der Mitarbeiter unwirksam seien.