Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Das Plenum hat am Donnerstag für einen Antrag der Staatanwaltschaft Frankfurt am Main „auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“. Die Parlamentarier kamen damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nach. Die Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses war am Vormittag kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt worden. Es wurde ohne Debatte abgestimmt.
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Laut Grundgesetz genießen die Parlamentarier Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.
Im letzten Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Ermittlungen gegen den AfD-Politiker wegen eines „privaten Steuerfehlers“ aufgenommen. Bei den aktuellen Ermittlungen gehe es um den Verdacht der Steuerhinterziehung, bestätigte eine Sprecherin der Behörde dem Sender n-tv. Die Durchsuchungen betreffen Meldeanschriften Gaulands in Frankfurt am Main und in Brandenburg. Ein Sprecher der AfD-Fraktion sagte, dass es bei den Ermittlungen „um ein altes Verfahren aus dem vorletzten Jahr“ gehe. Am Nachmittag will die Fraktion ein ausführliches Statement geben.
Auch gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern stimmte der Bundestag für die Aufhebung der Immunität. Im letzten Jahr hatte der Bundestag gegen sie eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verhängt, weil sie als Mitglied der Parlamentarierversammlung des Europarats in einem Skandal um Bestechungsgelder aus Aserbaidschan verwickelt war. Die Hintergründe des Beschlusses sind bislang unbekannt.