Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte eines Mörders im Zusammenhang mit namentlicher Medienberichterstattung gestärkt. Der Erste Senat gab einer Verfassungsbeschwerde des Mannes, der 1982 wegen Mordes verurteilt wurde, statt.
Der Mann wehrte sich dagegen, dass Berichte eines Nachrichtenmagazins bei einer Internetsuche mit seinem Namen unter den ersten Treffern angezeigt werden. Zumutbare Vorkehrungen gegen diese Auffindbarkeit hätten in Betracht gezogen werden müssen, urteilten die Richter am Mittwoch. Die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht seien abzuwägen.
In einer zweiten Entscheidung hat der Erste Senat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Oberlandesgericht Celle ab. In diesem Fall verlangte eine Frau von einem Betreiber einer Suchmaschine, die Verknüpfungen ihres Mannes aus einem Beitrag aus dem Jahr 2010 zu entfernen. Sie hatte für diesen Beitrag ein Interview gegeben.