Die AfD darf vom Bundesverfassungsschutz nicht als „Prüffall“ bezeichnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden. Damit hatte der Eilantrag der Partei Erfolg.
Dass Bundesverfassungsschutz erhalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht.
Im Januar hatte der Verfassungsschutz die Rechtspopulisten insgesamt zum Prüffall erklärt. Es gebe bei der Partei „erste tatsächliche Anhaltspunkte“ einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang.
Die AfD feierte die Entscheidung als Sieg auf ganzer Linie. Parteichef Jörg Meuten sagte: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seine Präsidenten Haldenwang nicht mit den Prinzipien des Rechtsstaats steht.“