Schwangere sollen sich in Zukunft einfacher über Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger von der Krankenkasse bekommen. Also bis zum 22. Lebensjahr. Darauf hat sich die Bundesregierung nach einem langen Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen verständigt hat.
Nach Informationen des ZDF haben fünf Minister wochenlang an diesem Papier gearbeitet. Nächste Woche soll der Entwurf durch das Kabinett, und danach dann durch den Bundestag. Entscheidend sei aber, ob der konservative Flügel der Union dies mittrage.
Konkret soll in den Paragraf 219a ein neuer Absatz eingefügt und damit eine zusätzliche Ausnahme festgelegt werden: Ärzte und Kliniken dürfen demnach öffentlich, wie zum Beispiel im Internet, darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich weitere Informationen neutraler Stellen hinweisen dürfen.
Außerdem soll die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäuser und anderen Einrichtungen führen, die Abtreibungen vornehmen, mit Angaben zu den angewandten Methoden. Das Bundesgesundheitsministerium wird dazu Ende des Jahres genauere Vorschläge vorlegen.