Die geplante Urheberrechtsreform in der EU ist in letzter Minute durch den Widerstand an einigen Ländern vorerst gestoppt worden. Wie das Magazin „Politico“ berichtet, haben am Freitag elf Länder den aktuellen Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft abgelehnt. Unter den elf Ländern ist auch Deutschland.
Durch diese Verzögerung bleibt der Ratspräsidentschaft noch wenig Zeit, die nationalen Regierungen auf eine gemeinsame Linie und die Trilog-Verhandlungen zu einem Ende zu bringen. Wenn dies bis spätestens Ende Februar nicht gelingt, wird es vor der Europawahl im Mai zu keiner finalen Abstimmung im EU-Parlament kommen.
Die Länder, die den aktuellen Vorschlag ablehnen, hatten mehrmals signalisiert, dass sie den Interessen der Internetnutzer in der geplanten Reform nicht ausreichend berücksichtigt sehen.
Bei der Urheberrechtsreform gibt es vor allem bei den Artikel 11 und 13 besondere Streitpunkte. In Artikel 11 geht es um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, in Artikel 13 um die Haftbarkeit von Plattformen wie YouTube für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Entsprechende Gesetze zum Leistungsschutzrecht haben die nationalen Regierung in Spanien und Deutschland schon eingeführt. Doch beide gelten als gescheitert.