Der Online-Händler Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe, die „Dash Buttons“, in Deutschland vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Online-Händler verboten, Produkte wie Waschmittel und andere Sachen in Deutschland nicht weiter über diese Knöpfe zu verkaufen.

Die Knöpfe mit den jeweiligen Hersteller-Logos führen zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Die Amazon „Dash Buttons“ lassen sich auf Waschmaschinen oder Kühlschränke kleben. Um das entsprechende Produkt zu bestellen, muss man einfach auf dem Knopf drücken. Darauf befindet sich nur das Markenlogo des jeweiligen Herstellers. Doch Informationen zum Preis oder zum Inhalt gibt es nicht. Was der Kunde dann bestellt, sieht er dann nur in der Amazon-App.

Verbraucherschützer halten die „Dash Buttons“ für gesetzeswidrig und hatten vorher schon in erster Instanz vom Landgericht München Recht bekommen. Wie viele Kunden diese Knöpfe benutzen, gibt Amazon nicht preis.

Quelle: heute.de