Das britische Unterhaus debattiert ab heute fünf Tage lang über das mit Brüssel ausgehandelte Brexit-Abkommen. Die Abgeordneten werden dann am 11. Dezember in London über das umstrittene Vertragswerk abstimmen. Ende März 2019 wollen die Briten die Europäische Union verlassen.

Sollten die Abgeordneten gegen das Abkommen stimmen oder den Beschluss-Text so stark ändern, dass eine Zustimmung nicht mehr gewährleistet ist, droht ein ungeordneter Austritt aus der EU.

Wie nun auch bekannt wurde, kann Großbritannien aus der Sicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs den Brexit-Antrag noch zurückziehen und damit den Austrittsantrag stoppen. Dies gelte bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens, erklärte ein Generalanwalt in Luxemburg. Er schlug zudem das Gericht vor, in einem Urteil festzuhalten, dass Artikel 50 zum Austritt aus der EU dies zulasse.

Quelle: Heute.de, Tagesschau.de