Die ehemalige Parteichefin der AfD, Frauke Petry, muss in Dresden vor Gericht. Das Landgericht hat nämlich eine Anklage wegen Meineids zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte man mit.
Ihr wird vorgeworfen, bei ihrer Zeugenvernehmung im November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei diesen Vorwürfen geht es den Angaben zufolge zu Darlehen der AfD-Kandidaten im Landtagswahlkampf 2014.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die 43-Jährige unter Eid gesagt haben, die Kandidaten hätten nach einer erfolgreichen Wahl entscheiden können, ob die Darlehen von der Partei zurückgezahlt oder als Spende verbucht werden soll. Diese Darstellung soll den Darlehensverträgen widersprechen, wonach für den Fall ihrer Wahl sie auf die Rückzahlung verzichten muss, heiß es.
Einen Termin für den Prozessauftakt gibt es noch nicht. Bei Meineid könnte es bis zu einem Jahr Haft kommen.
Quelle: Spiegel.de