Die von Rheinland-Pfalz federführende koordinierte Rundfunkkommission hat einen Entwurf zur Neufassung des nächsten Rundfunkstaatsvertrags veröffentlicht. Der soll an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst und soll in Zukunft „Medienstaatsvertrag“ genannt werden. Dabei sollen dann die Streamer auf YouTube und Twitch, die Videospiele streamen, berücksichtigt werden. Bedeutet, dass sie dann keine Rundfunklizenz, die aktuell benötigt wird, beantragen.
So soll der Paragraf § 20 b Hörfunk in Paragraf § 20 b Bagatellrundfunk umbenannt und soll entsprechend neu definiert werden. So wird darin geschrieben, dass „Rundfunkprogramme, die aufgrund ihrer geringen journalistischen Gestaltung, ihrer begrenzten Dauer und Häufigkeit der Verbreitung, ihrer fehlenden Einbindung in einen auf Dauer angelegten Sendeplan oder aus anderen vergleichbaren Gründen nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfallen.“ Außerdem sollen von der Sendelizenz-Pflicht Nutzer befreit sein, die weniger als 5.000 Zuschauer haben und auch im monatlichen durchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen.
Trotzdem bleiben viele Fragen offen. So zum Beispiel stellt man sich die Frage, ob ein Streamer dann dennoch eine Sendelizenz beantragen muss, wenn er wenig Streamt und trotzdem mehr als 5.000 Zuschauer hat. Diese Frage bleibt noch offen. Außerdem wird eine verbundene Diskriminierung für andere Inhalte kritisiert. So zum Beispiel gilt das nur für „virtuelle Spiele“ und nicht zum Beispiel für Brettspiele.
Es wird aber noch dauern, bis diese neue Regelungen, wenn sie kommen sollten, kommen werden. Die NRW-Landesregierung will sich für die Streamer einsetzen und will die Sendelizenz-Pflicht für diese abschaffen.
Quelle: Playnation