Die französische Politikerin Marie Le Pen muss an das Europaparlament 300.000 Euro zurückzahlen. Das hat ein EU-Gericht entschieden. Eine entsprechende Klage von der Rechtspopulistin hat man zurückgewiesen. Es ging um den Vorwurf, dass die Vorsitzende der rechten Front National zwischen 2009 und 2017 Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten bezahlt habe, obwohl sie Parteiaufgaben übernommen haben. Das würde einer Veruntreuung gleichkommen.
Die ehemalige Europaabgeordnete habe nicht nachweisen können, dass die Tätigkeit einer Mitarbeiterin wirklich an das Abgeordnetenmandat geknüpft gewesen sei, erklärte das Gericht. Die Frau soll als parlamentarische Assistentin bezahlt worden sein, obwohl nach Erkenntnissen der EU-Antibetrugsbehörde sie vorwiegend für die Partei von Le Pen tätig war.
Die 49-Jährige kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof ziehen. Aktuell will sie die Front National umbenennen.
Quelle: Spiegel.de