Im Februar hat die Constantin Film vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der Telekommunikationsanbieter Vodafone den Zugang zur illegalen Seite kinox.to blockieren musste. Gegen diese Entscheidung ist Vodafone vorgegangen und ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gescheitert. Man muss weiterhin den Zugang zu dieser Seite sperren.
Die Richter haben damit die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Bei Vodafone hat man sich enttäuscht gezeigt. Ein Sprecher des Unternehmens sagte: „Wir bedauern sehr, dass das OLG München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist.“ Vodafone sieht in diesem Urteil seinen Geschäftsbetrieb eingeschränkt. Auch das Recht der Kunden würde dadurch eingeschränkt sein, teilte das Unternehmen mit.
Man wolle nun die Urteilsbegründung prüfen und dann will man entscheiden, ob man weitere rechtliche Schritte einleiten werde oder nicht. Die Sperrung betrifft nur Kabel-Internetkunden von Vodafone, DSL-Kunden sind davon nicht betroffen.
Quelle: Dwdl.de