Die EU-Kommission verklagt Deutschland, weil die Luftverschmutzung in Ballungsräumen gegen europäisches Recht verstößt. Seit acht Jahren schon, ist die Luft in deutschen Städten dreckiger, als es das Gesetz erlaubt. Im Jahr 2010 trat eine EU-Richtlinie in Kraft, die einheitliche Grenzwerte für Stickstoffoxid vorschreibt. Bis heute wird sie nach Angaben der Kommission in 28 deutschen Ballungsräumen nicht eingehalten. Auch gegen fünf andere Länder hat die Kommission Klage eingereicht.
Grund für diese hohen Werte sind die Dieselmotoren. Die Deutsche Umwelthilfe fordert schon seit längeren Fahrverbote in den betroffenen Städten. Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Behörden verpflichtet sind, die gesetzlichen Grenzwerte für Luftschafstoffe einzuhalten. Wenn es keiner Alternative gibt, müssen Fahrverbote für ältere Diesel her.
Mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) tritt das Vertragsverletzungsverfahren in ein neues Stadium, das die EU-Kommission schon 2015 gegen Deutschland eingeleitet hatte. Bisherige Mahnungen waren erfolglos. Die Bundesregierung hatte zwar in Brüssel über zahlreiche Schritte zur Luftreinhaltung berichtet, die bereits getan wurden oder demnächst bevorstehen. Doch diese Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ist aber kurzfristig nicht mehr einzuhalten.
Quelle: heute.de