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Zusatzentgelte im Handel: Beschwerdestelle für Verbraucher

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Ab heute ist es den Händlern untersagt, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten Zusatzentgelte vom Verbraucher einzufordern. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gilt das für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen per SEPA-Lastschrift, Überweisung, nach einem Kauf auf Rechnung sowie per Kreditkarte wie Visa und Mastercard.

Die Wettbewerbszentrale hat eine Beschwerdestelle eingerichtet. Hier können Verbraucher Fälle melden, in denen die neue Regel nicht umgesetzt wird.

Quelle: heute.de

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