Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen abgewiesen. Die im September 2015 von der Europäischen Union verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, teilte das Gericht mit. Hintergrund ist der, dass auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise von vor zwei Jahren täglich Tausende Flüchtlinge in die EU gekommen sind. Vorwiegend sind sie über die Außengrenzen von Italien und Griechenland gekommen. Um diese beiden Länder zu entlasten, beschlossen die EU-Innenminister, bis zu 120.000 Flüchtlinge in andere Länder unterzubringen. Den Regierungschefs von Ungarn, der Slowakei und anderen osteuropäischen Staaten gefiel dies nicht.

Den Beschwerden wurde ohnehin nur geringe Chancen eingeräumt, nachdem sich ein wichtiger EU-Gutachter zuletzt ablehnend darüber geäußert hatte. Ungarns Regierungschef Viktor Orban droht damit eine Schlappe. Wegen seiner Haltung der Flüchtlingsfrage war er bereits mehrmals mit anderen EU-Staaten und der EU-Kommission aneinander geraten.

Quelle: heute.de