Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebung von zwei Terrorverdächtigen gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies die Klagen der zwei Männer gegen die Abschiebungsanordnung des niedersächsischen Innenministeriums ab. Die Anwälte der Kläger hatten geltend gemacht, dass von ihren Mandanten keine Gefahr ausgehe. Aus der Sicht des Gerichts bedarf es für die Abschiebung jedoch keiner konkreten Gefahr. Die Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als Gefährder eingestuft und sie nach Nigeria und Algerien abgeschoben.
Quelle: heute.de