Zwei Jahre nach dem Beginn der Flüchtlingswelle hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt. Abweichungen davon waren demnach trotz der damaligen Ausnahmesituation in Ländern wie Kroatien nicht zulässig, entschieden die Richter. In den letzten beiden Jahren hatten sich über die Westbalkanroute Hunderttausende Menschen auf den Weg in die Europäische Union gemacht. Kroatien hatte wegen des Andrangs die Grenzen geöffnet und die Menschen in andere EU-Länder durchreisen lassen.
Vor dem EuGH ging es um zwei Fälle, in denen Menschen ihre Asylanträge danach in Österreich und in Slowenien gestellt hatten. Beide Länder sahen jedoch Kroatien in der Pflicht, die Asylverfahren abzuwickeln. Denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung ist jener Staat der EU für die Prüfung eines Antrags zuständig, in dem der Flüchtling zum ersten Mal europäischen Boden betritt. Die Richter bestätigten diese Auflassung.
Quelle: heute.de