Der Bundestag hat das sogenannte WLAN-Gesetz beschlossen. Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen nun künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Die sogenannte Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch. Bislang haben sich Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Sie konnten dafür belangt werden, wenn Hotspot-Nutzer etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte darüber heruntergeladen haben.

Quelle: heute.de

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Waldemar
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