Nur drei Tage vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung kommt das vorläufige Aus. Das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten für unzulässig erklärt. Die Regierungsbehörde in Bonn wolle nun bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens die Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzen, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag.

Schon letzte Woche hatte das OVG NRW in Münster entschieden, dass die deutsche Regelung zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Allerdings galt die Entscheidung zunächst nur für den Münchener Provider Spacenet, der mit Unterstützung des IT-Branchenverbands Eco gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur geklagt hatte.

Quelle: Golem.de