Der Bundesrat hat die Reform zur Behindertenhilfe durchgewunken. Das neue Gesetz soll behinderten Menschen Selbstständigkeit im Alltag und im Beruf bringen. Die Änderungen erfolgen in mehreren Schritten bis zum Jahr 2020 und lösen die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht heraus. Die Behindertenverbände sehen in dieser Reform allerdings nur erste Schritte zu mehr Teilhabe. Aus der Eingliederungshilfe werden persönliche Assistenten, Fahrdienste oder Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen finanziert.
Quelle: heute.de