Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass den Betreibern von Atomkraftwerken wegen dem beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima 2011 eine Entschädigung zu steht. Somit hat das Gericht in Karlsruhe den Betreibern RWE, Eon und Wattenfall recht gegeben. Die Versorger sahen in der Kehrtwende der Bundesregierung nach dem GAU von Fukushima eine Enteignung klagten deswegen auf eine Entschädigung. Damals hatte die Schwarz-Gelbe Regierung die zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke rückgängig gemacht.
Quelle: heute.de