Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es geht um den Nachtragshaushalt der Bundesregierung. Die beiden Oppositionsparteien wollten das Budget „rechtlich überprüfen“ lassen und „Normenkontrollklage“ einreichen, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

Nicht genutzte Kreditermächtigungen sollten einfach für andere Vorhaben der Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP genutzt werden. Dobrindt nannte dies „ein Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik“.

Der Grund sind 60 Milliarden Euro. Die will die Ampel für schuldenfinanzierte Investitionen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung beiseite legen. Diese Mittel sollen bisher aus nicht genutzten Kreditermächtigungen des Bundestags für pandemiebedingte Mehrausgaben finanziert werden. Oppositionspolitiker kritisieren, dass die Umwidmung von Teilen dieses Geldes für den Kampf gegen den Klimawandel in den kommenden Jahren nicht verfassungskonform sei.

Doch was ist eine Normenkontrolllage? Bei einem Antrag vor dem Verfassungsgericht auf Normenkontrolle lässt der Antragsteller „die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüfen“, wie es auf der Webseite des Gerichts heißt. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestags gestellt werden. Die Union ist mit ihren 26,76 Prozent damit berechtigt.

Quelle: zdf.de