Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Länder verständigt. Bis auf Bremen und Thüringen haben alle Bundesländer dafür gestimmt.
Betroffen davon sind nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich impfen lassen können, aber sie wollen nicht. Bei den Beratungen der Gesundheitsminister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Bundesländer hatten sich schon jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben werden.
Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da schon inzwischen genug Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Länder regeln die Einzelheiten selbst.
Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, aber siebten Woche in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragt.
Quelle: zdf.de