Der Verbraucherschutz warnt vor dem Nintendo eShop. Denn der norwegische Verbraucherschutz will dagegen klagen und sagt, dass Nintendo mit einer bestimmten Klausel im eShop gegen geltendes EU-Recht verstößt. Auch wenn Norwegen kein EU-Mitglied ist, gehört das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum, und hier gelten die Verbraucherrechtlinien der EU.
Außerdem ist der Sitz von Nintendo of Europe in Deutschland, wendete sich der norwegische Verbraucherschutz an den Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen, der sich nun mit diesem Fall befassen muss. Und weil Nintendo auch keine Einsicht zeigt, muss nun das Berliner Landgericht entscheiden.
Doch ändert sich was für die Nutzer es eShops? Erst einmal nicht. Weitere Schritte können in den nächsten drei bis vier Wochen erfolgen. Ein Urteil wird es aber erst in gut einem Jahr geben. Damit bleibt diese Klausel im eShop erhalten.
Quelle: Gamepro.de