Der Milliardär und Rechtspopulist Elon Musk hat im Prozess um sein Vorgehen bei der Übernahme von Twitter (jetzt X) eine Niederlage erlitten. Geschworene eines Bezirksgerichts in San Francisco kamen zu dem Entschluss, dass Musk im Jahr 2022 mit zwei irreführenden Äußerungen ein Wertpapiergesetz verletzt hatte.

Da das den Aktienkurs von Twitter damals drückte, könnte er verpflichtet werden, damaligen Anteilseignern eine hohe Wiedergutmachung zu zahlen. Musk äußerte sich bisher nicht zu dem Urteil. Er könnte dagegen in eine höhere Instanz in Berufung gehen.

Im April 2025 hatte Musk mit Twitter die Übernahme des Kurznachrichtendienstes für einen Kaufpreis von rund 44 Milliarden Dollar vereinbart. Doch wenig später hatte Musk behauptet, dass Twitter viel mehr automatisierte Bot-Accounts habe als offiziell angegeben, und drohte mit einem Rückzieher. Der Twitter-Verwaltungsrat beharrte jedoch auf der Einhaltung der Vereinbarung und am Ende schloss er dann den Kauf im Oktober 2022 doch zum abgesprochenen Preis ab.

Die Aktionäre von Twitter zogen schon im Oktober 2022 vor Gericht und warfen Musk vor, mit seinen Äußerungen den Kurs absichtlich manipuliert zu haben. Die Geschworenen berechneten nun auch den jeweiligen Betrag, um den Musks Worte den Twitter-Aktienkurs an einzelnen Tagen zwischen dem 13. Mai und dem 3. Oktober 2022 aus ihrer Sicht künstlich gedrückt hatten.

Es soll zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden, wie viel Wiedergutmachung Musk den damaligen Aktionären zahlen soll. Es könnten Hunderte Millionen oder auch einige Milliarden Dollar werden.

Quelle: ZDF, dpa, Reuters

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Waldemar
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