Die Bundesregierung hat die umstrittene Bürgergeldreform beschlossen. Der am heutigen Mittwoch (17.12.) beschlossene Gesetzesentwurf sieht eine Umgestaltung des Bürgergelds in die „Neue Grundsicherung“ vor.

Die Reform zielt darauf ab, den Druck auf die Leistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Dazu werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen so weit verschärft, dass bei wiederholten Terminversäumnissen die Gelder komplett gestrichen werden können. Zudem wird der Vorrang der Vermittlung in die Arbeit vor der Weiterbildung festgeschrieben. Nach der Zustimmung im Bundestag, soll die neue Grundsicherung zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Grund sind die langen Vorlaufzeiten, die die Bundesagentur für Arbeit braucht.

Derzeit beziehen rund 5,2 Millionen Menschen (Stand: November 2025) Bürgergeld in Deutschland, davon knapp 1,4 Millionen Kinder. Diese sind von den Sanktionen ausgenommen. Empfänger von Bürgergeld bekommen monatlich 563 Euro. Die Miete und die Heizkosten werden vom Bund übernommen.

Damit hat die CDU/CSU eins ihrer Wahlversprechen eingelöst. Sie ging im Bundestagswahlkampf und davor auch immer wieder auf die Bürgergeldempfänger los. Doch die Zahl der Totalverweigerer lag deutlich unter dem, was die Union immer wieder gesagt hatte.

Quelle: ntv, AFP