Bundesligist FSV Mainz 05 ist vor Gericht mit seiner Berufung gegen seinen früheren Spieler Anwar El Ghazi gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies den Einspruch zurück. Damit bleibt das erstinstanzliche Urteil aus dem Sommer 2024 bestehen. Damals wurde die fristlose Kündigung des Vereins für den Niederländer für unwirksam erklärt.
Infolge der ersten Instanz hatten die Mainzer das vertragsgemäß vereinbarte Gehalt für den fraglichen Zeitraum schon gezahlt.
Kurz nach dem Überfall der radikal-islamischen Hamas hatte El Ghazi einen anti-israelischen Post auf Social Media veröffentlicht, sich aber danach für den Post entschuldigt und Reue gezeigt. Es blieb dann bei einer Abmahnung von den Mainzern. Nach einem erneuten Post in dieser Art hatte man dann dem mittlerweile 30-Jährigen fristlos gekündigt.
Das Landesarbeitsgericht legte den Fall so aus, dass die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Eine fristlose Kündigung sei folglich nicht gerechtfertigt gewesen.
Mittlerweile spielt El Ghazu für den Verein Al-Sailiya SC aus Katar.
Quelle: ZDF, SID



