Die AfD muss nach einem Urteil ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst nächsten Jahres räumen und damit gut ein Jahr früher, als es der Mietvertrag vorsah. Das Landgericht Berlin entschied, dass die gesichert rechtsextreme Partei mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes gegen Vorgaben verstoßen habe.
In seinem Urteil stellte das Landgericht jetzt fest, dass sich die AfD rechtswidrig verhalten habe. Für die Nutzung des Hofes und der Fassade (wurde mit einem Logo bestrahlt) hätte eine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden müssen. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies nicht, erklärte der Richter des Gerichts. Eine Klage des Vermieters auf ein noch früheres Räumen wies das Landgericht ab. Die außerordentlichen Kündigungen des Klägers seien unwirksam, weil er die Partei vorher nicht abgemahnt hatte. Damit hatte sich die Partei erfolgreich gegen die entsprechende Räumungsklage wehren können.
Nun muss die AfD den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie aber spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. Dennoch kann gegen das Urteil noch beim Berliner Kammergericht Berufung eingelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass die AfD dies tun wird. Der Kläger ließ zunächst noch offen, ob er das Urteil akzeptiert.
Im Rahmen der Verhandlung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass im Rahmen der beidseitigen Interessensabwägung auch das Parteiprivileg nach Artikel 21 des Grundgesetzes zu berücksichtigen sei, teilte das Kammergericht mit.
Die österreichische Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt, ohne sie aber vorher abzumahnen. Aus Sicht des Vermieters verstieß die AfD gegen Vorgaben. Die AfD wies das zurück.
Quelle: ARD



