Nach fünf Jahren hat sich die Produzentin Jana Bernhard im Rechtsstreit mit RTL durchsetzen können. Der Kölner TV-Sender wird die Werbeeinnahmen, die im Umfeld der Sendungen erzielt wurden, in denen ihre Filme gelaufen sind, veröffentlichten. Schon im vergangenen Jahr ist RTL dazu durch das Landgericht Köln verpflichtet worden. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Entscheidung in der Berufungsverhandlung bestätigt.

Eine Revision hat das Gericht damals wegen grundsätzlicher Bedeutung des Urteils ausgeschlossen. RTL zog weiter vors Bundesverfassungsgericht und diese Beschwerde ist auch nicht angenommen worden.

Eine Sprecherin von RTL sagte: „Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn wir sie weiterhin nicht nachvollziehen können. Selbstverständlich kommen wir der rechtskräftigen Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach und bereiten die entsprechenden Schritte aktuell vor. Die aus unserer Sicht grundsätzlichen medienrechtlichen Fragen bleiben dadurch jedoch unbeantwortet – insbesondere mit Blick auf den Zusammenhang zwischen Werbebuchungen und redaktionellen Inhalten im Kontext einer gesamten Sendung.

Vor dem Bundesverfassungsgericht wollte RTL auch den Erlass einer einstweiligen Entscheidung gegen die Erteilung der Auskunft bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts erreichen. Das war notwendig, weil Bernhard zwischenzeitlich einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt hatte. Sie hat nun ihr Zwischenziel erreicht.

Jana Bernhard hatte bei der damaligen RTL-Tochter InfoNetwork, heute RTL News, im Jahr 2017 einen fertigen Pilotfilm für ein Investigativ-Format vorgestellt. Der Sender zeigte sich interessiert, zahlte ihr aber nach Aussage der Produzentin einen „Dumpingpreis“ auf den sie sich eingelassen habe, weil man ihr ein eigenes Format in Aussicht stellte. Doch dazu kam es nicht. Auch für andere Filme wurde nicht branchenüblich bezahlt. Sie wirft dem Sender auch Formatklau vor, doch dies ist juristisch schwer beweisbar.

Quelle: DWDL