Ein Berufungsgericht in den USA hat viele Zölle der Trump-Regierung für rechtswidrig erklärt. Doch die Entscheidung tritt nicht vor dem 14. Oktober in Kraft, sodass die US-Regierung Zeit hat, sie noch beim Obersten Gerichtshof des Landes anzufechten. Trump kündigte an, dies schnell zu tun.
Wie sich das Urteil auf den Handel mit Staaten auswirkt, mit denen schon Abkommen geschlossen wurde, ist nicht bekannt.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet einen weiteren Rückschlag für Trumps aggressive Handelspolitik. Ende Mai hatte schon ein Bundesgericht in New York die Zölle aufgehoben und sie dauerhaft untersagt. Dagegen wehrte sich die Regierung von Trump vor einem Berufungsgericht. Dieses hob die Blockade des New Yorker Gerichts zwar zunächst auf, um den Fall zu prüfen. Mit seinem Beschluss hält das Berufungsgericht die Entscheidung der unteren Instanz aber in großen Teilen aufrecht, auch wenn es die Zölle direkt nicht untersagt.
Die Urteile beziehen sich auf die von Trump erstmals Anfang April angekündigten Zölle, die Dutzende Handelspartner der US-Amerikaner betreffen. Danach räumte die US-Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den USA verhandeln können. In der Folge haben sich dann einige Zollsätze verändert. Im Falle der EU gilt zum Beispiel seit dem 7. August ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten Produkte aus der EU in die USA.
Trump begründete die Zölle mit dem International Emergency Economics Powers Act (IEEPA) aus dem Jahr 1977. Dieses Gesetz ermächtigt den Präsidenten, auf „ungewöhnliche und außerordentliche“ Bedrohungen während eines nationalen Notstands zu reagieren. Doch Zölle werden darin nicht erwähnt. In der Entscheidung des Gerichts heißt es mit Blick auf das Notstandsgesetz: „Das Gesetz verleiht dem Präsidenten weitreichende Befugnisse, um auf einen erklärten nationalen Notstand mit einer Reihe von Maßnahmen zu reagieren, aber keine dieser Maßnahmen umfasst ausdrücklich die Befugnis, Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben.„
Quelle: ZDF, AFP, Reuters, dpa



