Der Prozess zwischen Patricia Schlesinger und dem RBB wird weitergehen. Der Verwaltungsrat der ARD-Anstalt hat entschieden, dass gegen Teile des im Juli ergangenen Urteils des Landgerichts Berlin Berufung eingelegt wird.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Wolfgang Krüger führte nach Angaben des RBB zur Begründung an, dass der Verwaltungsrat die Pflicht habe, „finanziellen Schaden von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie vom rbb abzuwenden„. Das Aufsichtsgremium will erreichen, dass nun das Kammergericht feststellt, dass Patricia Schlesinger „für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist.

Darüber hinaus will der RBB ja auch Schadenersatz von Schlesinger für das mittlerweile eingestellte Projekt Digitales Medienhaus. Krüger unterstrich dies nochmal öffentlich. Der RBB fordert alleine in diesem Komplex fast 13 Millionen Euro von der Ex-Intendantin. Das Landgericht hatte alle Fragen rund um das Digitale Medienhaus vom bisherigen Verfahren getrennt, der Komplex soll gesondert verhandelt werden.

Das Landgericht Berlin entschied im Juni, dass der RBB Schlesinger ein Ruhegeld in Höhe von 18.400 Euro zahlen muss, aber nur für einen Monat. Ein Sprecher der ARD-Anstalt wies darauf hin, dass die Entscheidung kein Präjudiz für weitere Zahlungen sei. Schlesinger dürfte trotzdem gute Chancen haben, den monatlichen Betrag einzuklagen.

Gleichzeitig hat das Gericht auch gegen Schlesinger entschieden. So wurde entschieden, dass Schadenersatzforderungen des Senders gegen Schlesinger mit Blick auf Bonus-Zahlungen und ARD-Zulage grundsätzlich gerechtfertigt seien. Ein genauer Betrag wurde noch nicht festgelegt. Das Gericht urteilte zudem auch, dass Schlesinger unter anderem im Zusammenhang mit Reisekosten rund 24.200 Euro Schadenersatz an den RBB zahlen muss. Kurz nach den ersten Urteilen in dem Verfahren hat Schlesinger einen neuen Job als Krisenmanagerin angetreten.

Quelle: DWDL