Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist im Sommermärchen-Prozess schuldig gesprochen worden und wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Die Vorsitzende Richterin verkündete das Urteil am letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
In diesem Prozess ging es um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Die Staatsanwaltschaft warf dem DFB vor, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben und forderte eine Strafe in Höhe von 270.000 Euro. In ihrem Plädoyer am vergangenen Montag (23.06.) hatte die Staatsanwaltschaft von einer hohen kriminellen Energie gesprochen.
Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, blieb aber hinter den Bußgeldforderungen zurück. Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung: „Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest.“ Auch habe der DFB bei der Aufarbeitung dieser Affäre ein „katastrophales Bild“ abgegeben. Insgesamt wurde der Verband zu einer Zahlung von 130.000 Euro verurteilt, 20.000 Euro wurden dem Verband wegen der „rechtsstaatswidrigen Verfahrensdauer“ erlassen. Aber der DFB muss die Kosten für das Verfahren tragen.
Der DFB hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Der Anwalt des Verbands, Jan-Olaf Leisner, sagte in seinem Plädoyer: „Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben“. Der Fiskus habe in diesem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht.
Im Kern dieses Prozesses ging es um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer im Jahr 2002 von dem französischen Unternehmer bekommen hatte. Der DFB verschleierte diese Rückzahlung als Darlehen als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die dann später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe.
Quelle: ZDF



