Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Klagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des Bundeswahlrechts gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese als unzulässig.

Das BSW beklagte demnach das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln.

Das Verfassungsgericht erklärte am Dienstag (03.06.): „Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet.“ Das BSW ist bei der Bundestagswahl im Februar mit knapp 4,98 Prozent der Stimmen an der Fünfprozenthürde gescheitert und damit den Einzug in den Bundestag passt. Mit Blick auf die Forderung nach Einführung eines Rechtsbefehls zum Zweck der Stimmenneuauszählung bei knappen Scheitern an der Sperrklausel habe das BSW ein Unterlassen des Gesetzgebers lediglich „behauptet“, erklärte das Gericht in Karlsruhe weiter. Es sei verfassungsgerichtlich „nicht ersichtlich“, woraus sich die entsprechende Handlungspflicht des Bundestags ergeben sollte.

Die Ausführungen des BSW zu den Regelungen der Parteienreihenfolge auf Bundestagsstimmzetteln gingen hingegen an der geltenden Rechtslage vorbei und seien „sachlich unzutreffend“. Das BSW verlange letztlich eine Reihenfolge, „die sie besserstellt als die von ihr zum Vergleich herangezogenen Parteien“. Die Argumentation der Klägerin, sie werde ihre Chancengleichheit verletzt, sei vor dem Hintergrund „unverständlich“.

Quelle: ZDF