In Deutschland hat es 2024 mehr als 84.000 politisch motivierte Straftaten gegeben, so viele wie in einem anderen Jahr seit der Einführung der bundesweiten Statistik im Jahr 2001. Im Vergleich zum Jahr 2023 stieg die Zahl der polizeibekannten Delikte mit politischem Motiv um rund 40 Prozent. Rund die Hälfte der Straftaten war rechts motiviert.

Bei der Vorstellung der Zahlen sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): „Es gibt bei diesem Anstieg einige Besonderheiten, die man im Kopf haben muss, die aber in keiner Weise in irgendeiner Form zur Relativierung beitragen sollen“.

Am stärksten war der Anstieg im vergangenen Jahr bei den Straftaten, die mutmaßlich rechts motiviert waren. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr laut der Polizeistatistik von 28.945 Straftaten auf 42.788 Straftaten. Auch unter den 4.107 Gewalttaten mit politischem Motiv im letzten Jahr ist der Anteil jener, die laut der Polizei einen rechten Hintergrund hatten, mit rund 36 Prozent besonders hoch. 975 Gewalttaten, knapp 24 Prozent, entfielen auf den Bereich „ausländische Ideologie“. 762 Gewalttaten, knapp 19 Prozent, rechnete die Polizei dem linken Spektrum zu.

Wenn die Umstände der Tat oder Einstellung der Täter Anhaltspunkte liefern, dass sie aufgrund von Vorurteilen, etwa bezogen auf die ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit oder das Geschlecht, gehandelt haben, spricht die Polizei von sogenannter Hasskriminalität. In 19.481 Fällen sahen die Polizeibeamten „Fremdenfeindlichkeit“ vor. In 6.236 Fällen wurde in der Statistik der Polizei ein mutmaßlich antisemitisches Motiv aktenkundig. Von den insgesamt 7.328 politisch motivierten Straftaten, die die Polizei in Bezug auf „Israel“ und „Palästina“ zugeordnet hat, sah sie in 2.832 Fällen eine antisemitische Tatmotivation.

Mit einer „Sicherheitsoffensive“ will Minister Dobrindt auf den erneuten Anstieg reagieren. Er verwies auf die Pläne für mehr Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Mit Blick auf den erneuten Anstieg der antisemitisch motivierten Straftaten sprach sich Dobrindt dafür aus, bei Straftaten von Ausländern mit judenfeindlichem Motiv, die eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zur Folge haben, ein sogenanntes besonders schweres Ausweisungsinteresse anzunehmen und damit eine Regelausweisung vornehmen zu können.

Quelle: ZDF