Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die Behörde hat im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Der Verfassungsschutz sollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz so eine Zusage macht. Dies passierte schon im Januar 2021 auch, nachdem die Partei damals gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die AfD in der zweiten Instanz erfolglos. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Die gegebene Stillhaltezusage der Behörde bezieht sich nicht nur auf die öffentliche Äußerung, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall, da die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher liegt, darf fortgesetzt werden.

Ende letzter Woche hatte der Verfassungsschutz die AfD nach einer jahrelangen Prüfung als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Als Grund dafür nannte man „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei„. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall eingestuft worden. Die AfD setzt sich dagegen juristisch zur Wehr und legte beim Verwaltungsgericht in Köln eine Klage ein.

Quelle: n-tv