Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist ein Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers nicht im ersten Wahlgang gewählt worden. Friedrich Merz (CDU) hat nicht die nötige „Kanzlermehrheit“ bekommen.
Für den CDU-Vorsitzenden haben im Bundestag 310 Abgeordnete gestimmt, die nötige Mehrheit liegt bei 316. Damit haben sechs Abgeordnete aus den eigenen Reihen von CDU/CSU und SPD nicht für Merz gestimmt. Insgesamt haben Union und SPD 328 Abgeordnete. Es sind sogar 18 Stimmen, die Merz nicht gewählt haben. „Der Abgeordnete Friedrich Merz hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen nicht erreicht„, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). „Er ist gemäß Artikel 63 Absatz zwei des Grundgesetzes zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht gewählt.„
Die Fraktionen im Bundestag beraten jetzt, wie sie weiter vorgehen wollen. Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil hatten gestern (05.05.) betont, dass sie fest mit einer klaren Mehrheit der künftigen Regierungsfraktionen bei der Kanzlerwahl rechneten. Bei den Sonderfraktionssitzungen am Dienstagmorgen (06.05.) hatten sowohl Union und SPD festgestellt, dass alle Abgeordnete anwesend sind.
Das Grundgesetz regelt nun in diesem Fall ab. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.„
Innerhalb von 2 Wochen kann also ein zweiter Wahlgang angesetzt werden. Wenn es auch dann noch keine Kanzlermehrheit gibt, reicht im dritten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Abgeordneten.
Quelle: ARD



