Das Europaparlament hat die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron entzogen. Das Parlament folgte einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München aus dem August 2024. Wie aus den Dokumenten des Parlaments hervorgeht, geht es um die Ermittlungen gegen den Rechtspopulisten, um einen Online-Beitrag von ihm aus dem Jahr 2022, der an einen Hitlergruß erinnerte. Er habe demnach eine Fotomontage auf seinem Profil auf der Plattform X hochgeladen, auf der verschiedene Politiker den Arm gehoben haben. Dies sollte so aussehen, als würden sie den Hitlergruß machen.

Ihm wird den Angaben zufolge „Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet zu haben.“ Die Ermittler gehen davon aus, dass der Rechtspopulist „zumindest stillschweigend in Kauf genommen hat, dass diese Fotomontage bei einem objektiven Twitter-Nutzer den Eindruck erweckt, dass es sich bei der abgebildeten Armhaltung um den ‚Hitlergruß‘ handelt“, heißt es aus einer Erklärung des Europaparlaments.

Im August 2024 hatte die Generalstaatsanwaltschaft München die Aufhebung der Immunität von Bystron beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte schon vor Bystrons Einzug ins Europaparlament im Juni 2024 gegen ihn ermittelt. Damals ging es um den Verdacht der Geldwäsche und Bestechlichkeit.

Quelle: n-tv